Recht

Aprilscherze – die rechtliche Seite

© Depositphotos.com / tang90246
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Was im privaten Bereich nur für Ärger und Unmut auf Seiten der mit Aprilscherzen bedachten Menschen sorgt, kann sich auf gewerblicher Ebene zu einer kostspieligen Angelegenheit gestalten. Werden Aprilscherze im Social Web oder auf der Firmenwebsite verbreitet und fallen in die Rubrik Irreführung von Verbrauchern, sind Anzeigen und Bußgeldbescheide keine Seltenheit. Humor ist immer eine Frage der Perspektive und der witzig gemeinte Aprilscherz des Unternehmers muss von den Kunden nicht unbedingt als Witz empfunden werden.

Risiken bei Aprilscherzen nicht unterschätzen

Beispielsweise sind Gewinnspiele, die nicht ernst gemeint sind und sich gerade am 1. April in sozialen Netzwerken tummeln, für Unternehmer ein größeres Problem. Kunden glauben an die Ernsthaftigkeit der Gewinnchance und nehmen am Gewinnspiel teil. Stellt sich dieses anschließend als Scherz heraus, kann die Bekanntgabe der Kundendaten im Netz zu einer problematischen Situation für die Firma werden. Klagt ein Kunde, wird er vor ordentlichen Gerichten recht bekommen und der Unternehmer haftet für den entstandenen Schaden. Sehr beliebt sind auch Aprilscherze, die beispielsweise eine Schließung des Ladengeschäfts oder eine Insolvenz des Anbieters verkünden. Nicht nur vom ethnischen Standpunkt her, sondern auch im Bezug auf die Vertrauenswürdigkeit der Firma sollten Unternehmer auf diese (nicht witzige) Art von „News“ verzichten. Zwar wird ein Kunde nach Verkündung des Aprilscherzes nicht zur Klage tendieren, doch das Image der Firma kann unter der Verkündung einer Insolvenz leiden und der Kunde, der der Ankündigung Glauben schenkte, wechselt in Folge dessen zum Mitbewerber.

Besonders risikoreich sind Aprilscherze, die in ihrem Inhalt nicht vom eigenen Unternehmen handeln, sondern andere Firmen oder Marken in die Veröffentlichung einbeziehen. Hier kann der betroffene Unternehmer mit einer Unterlassung drohen und sich eventuell entstandene Schäden vom „Witzbold“ ersetzen lassen. Auf Social Media bezogen, sind Klagen in Folge unpassender Aprilscherze besonders verbreitet. Durch die enorme Geschwindigkeit der Teilung und der Verbreitung unwahrer Inhalte ist es für betroffene Marken, Unternehmen und Personen nur mit einem großen Mehraufwand möglich, den Aprilscherz als solchen zu outen und Licht ins Dunkel zu bringen. Verbreitet sich eine Unwahrheit im sozialen Netzwerk und bringt für den betroffenen Unternehmer finanzielle Einbußen oder einen zeitlichen Mehraufwand mit sich, ist dieser zur Kostenerstattung durch den Verursacher berechtigt und kann sich mit juristischer Hilfe auf die Verantwortung des Verursachers berufen.

Wenn das „Lauffeuer“ kostenpflichtig wird

Firmen die sich einen Scherz nicht nehmen und den 1. April als Anlass für die Verbreitung kleiner Unwahrheiten nutzen möchten, sollten vorab alle rechtlichen Fallen beleuchten und genauestens überlegen, ob der humoristische Gedanke die eintretenden Folgen aufwiegt. Es ist immer davon auszugehen, dass Kunden und Geschäftspartner den lustig gemeinten Aprilscherz nicht witzig finden und dieser eine negative Tendenz auf das Image des Unternehmers legt. Ein geringer Unmut ohne finanzielle Folgen ist lediglich ärgerlich, doch wenn sich ein Geschäftspartner oder Kunde vom Aprilscherz sprichwörtlich auf den Schlips getreten fühlt, kann es teuer werden und der Unternehmer wird in den seltensten Fällen recht bekommen. Bedenkt man, wie schnell sich Informationen bei Facebook und Co. verbreiten, erkennt man die Gefahr, die mit einem Aprilscherz einhergeht und die den Unternehmer belastet, wenn der April längst ins Land gegangen ist.

Die meisten Menschen sind von Aprilscherzen genervt und fallen, auch wenn sie den ganzen Tag an das Datum denken, sehr schnell auf eine Unwahrheit herein. Umso größer ist der Ärger, wird die Information als Aprilscherz geoutet und der Kunde erfährt, dass er sich ganz umsonst über ein Gewinnspiel gefreut, den Preisnachlass zur Kaufentscheidung genutzt oder den Gutschein auf den erwartet hat, nicht bekommen wird. Witzigkeit kennt keine Grenzen, außer es handelt sich um die Vertrauensbasis zwischen Kunden, Geschäftspartnern und Unternehmern. Hier ist ein Aprilscherz fehl am Platze und kann in einigen Fällen sehr teuer werden.

 

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